Kostenübernahme
Die Verordnung zur Kostenübernahme (Nr. 56) wird vom Haus- oder Facharzt ausgestellt und von der Krankenkasse bestätigt. Die Abrechnung erfolgt durch den Verein. Privatversicherte bekommen eine Rechnung ausgestellt. Klicke auf den Button, um den Musterantrag anzuschauen!